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   FG München, 11.04.2002 - 14 K 475/99   

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https://dejure.org/2002,17138
FG München, 11.04.2002 - 14 K 475/99 (https://dejure.org/2002,17138)
FG München, Entscheidung vom 11.04.2002 - 14 K 475/99 (https://dejure.org/2002,17138)
FG München, Entscheidung vom 11. April 2002 - 14 K 475/99 (https://dejure.org/2002,17138)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermittlungsleistungen eines Handelsunternehmers als steuerpflichtige Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStDV (1993) § 55; UStG § 2 Abs. 1
    Vermittlungsleistungen eines Handelsunternehmers als steuerplichtige Leistungen; Haftung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vermittlungsleistungen eines Handelsunternehmers als steuerplichtige Leistungen - Haftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 04.10.1995 - C-291/92

    Finanzamt Uelzen / Armbrecht

    Auszug aus FG München, 11.04.2002 - 14 K 475/99
    Daher unterliegt ein Umsatz, den ein Steuerpflichtiger nur für private Zwecke ausführt, nicht der Mehrwertsteuer ( EuGH -Urteil vom 4. Oktober 1995, Rs. C-291/92, Armbrecht.

    BStBl II 1996, 392.

  • EuGH, 26.09.1996 - C-230/94

    Enkler / Finanzamt Homburg

    Auszug aus FG München, 11.04.2002 - 14 K 475/99
    Der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit bezieht sich jedoch nicht auf gelegentlich ausgeübte Tätigkeiten (vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, Urteil vom 26. September 1996 Rs. C-230/94, Enkler, UVR 1996, 338, RdNr. 20).
  • BFH, 12.12.1996 - V R 23/93

    Zur Unternehmereigenschaft bei der Vermietung eines Wohnmobils

    Auszug aus FG München, 11.04.2002 - 14 K 475/99
    Aber auch wenn eine neue, in keinem sachlichen Zusammenhang mit der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit stehende Tätigkeit erst dann der unternehmerischen Sphäre eines Unternehmers zugerechnet werden darf, wenn auch die neue Tätigkeit nachhaltig erfolgt oder nachhaltig erfolgen soll (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1993 V R 103/88, BStBl II 1994, 278; Klenk, a.a.O., § 2 RdNr. 186), ergibt sich zumindest nach dem Gesamtbild der vorliegenden Verhältnisse (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 1996 V R 23/93, BStBl II 1997, 368), dass auch die Vermittlungstätigkeiten des K. als steuerpflichtige unternehmerische Betätigung zu beurteilen sind.
  • BFH, 16.12.1993 - V R 103/88

    Erfolglose Vorbereitungshandlungen für eine neue Tätigkeit sind der

    Auszug aus FG München, 11.04.2002 - 14 K 475/99
    Aber auch wenn eine neue, in keinem sachlichen Zusammenhang mit der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit stehende Tätigkeit erst dann der unternehmerischen Sphäre eines Unternehmers zugerechnet werden darf, wenn auch die neue Tätigkeit nachhaltig erfolgt oder nachhaltig erfolgen soll (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1993 V R 103/88, BStBl II 1994, 278; Klenk, a.a.O., § 2 RdNr. 186), ergibt sich zumindest nach dem Gesamtbild der vorliegenden Verhältnisse (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 1996 V R 23/93, BStBl II 1997, 368), dass auch die Vermittlungstätigkeiten des K. als steuerpflichtige unternehmerische Betätigung zu beurteilen sind.
  • BFH, 23.05.1990 - V R 167/84

    - Die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung von Umsatzsteuer durch den

    Auszug aus FG München, 11.04.2002 - 14 K 475/99
    Danach darf der Leistungsempfänger die Einbehaltung und Abführung der Steuer, falls es zweifelhaft ist, ob der liefernde oder leistende Unternehmer im Erhebungsgebiet ansässig ist, nur unterlassen - ist also von seiner grundsätzlichen Einbehaltungs- und Abführungspflicht entbunden -, wenn ihm der Unternehmer durch eine Bescheinigung des nach den abgabenrechtlichen Vorschriften für die Besteuerung seiner Umsätze zuständigen Finanzamtes nachweist, dass er im Erhebungsgebiet ansässig ist (vgl. Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BStBl II 1990, 1095).
  • BFH, 20.09.1990 - V R 92/85

    Zum Unternehmen eines Vermieters kann auch eine einmalige Bauträgerleistung

    Auszug aus FG München, 11.04.2002 - 14 K 475/99
    Nach der Entscheidung des BFH vom 20. September 1990 V R 92/95 (BStBl II 1991, 35) setzt § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG nicht voraus, dass jede entgeltliche Leistung des Unternehmers nachhaltig ausgeführt wird.
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